Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Wer bekommt wann welche Masken in Deutschland?
Die Bundesregierung will das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren. Dazu ist am 15.12.2020 die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Alle Personen über 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen bzw. Risikofaktoren konnten vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen.
Die Abgabe dieser ersten drei Gratismasken ist nun abgeschlossen.
Ab Januar 2021 stehen Risikopatienten 2 x 6 weitere Schutzmasken zu. Berechtigte bekommen dazu im Laufe das Januars zwei Bezugsscheine von den Krankenkassen zugeschickt. Bezugsschein 1 gilt für die Ausgabe der ersten 6 Schutzmasken im Zeitraum von 1. Januar bis 28. Februar 2021, Bezugsschein 2 für weitere 6 Schutzmasken im Zeitraum von 16. Februar bis zum 15. April 2021. Der laut Verordnung vorgeschriebene Eigenanteil beträgt pro eingelöstem Bezugsschein 2 Euro je 6 Schutzmasken.
So erhalten Sie Ihre weiteren Schutzmasken:
Sie kommen im Bezugszeitraum persönlich in unsere Apotheke und tauschen Ihre Berechtigungsscheine gegen die FFP2-Schutzmasken.
oder
Sie lassen sich die Schutzmasken sicher, bequem und kontaktlos liefern. Sprechen Sie Ihre 1A-GESUND Apotheke darauf an!
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen finden Sie via Direktlink auf den Apotheken-Websites oder in Ihrer 1A-GESUND Apotheke vor Ort.
Wichtige Information
Bei Fragen zu Ihren Masken-Gutscheinen oder Ihrer Berechtigung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.