– und was ist mit dem E-Rezept?
Rosa, blau, gelb oder grün: Der Arzt kann verschiedene Rezepte ausstellen. Auf dem rosa Kassenrezept verordnet er gesetzlich versicherten Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Kassen erstatten die Kosten, wenn das Rezept innerhalb von vier Wochen eingelöst wird. Eine Besonderheit ist das „Entlassrezept“ nach einem Krankenhausaufenthalt: Es ist aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei.
Im kommenden Jahr wird das rosa Papierrezept durch das E-Rezept abgelöst. Diese elektronische Verordnung kann über eine App direkt an die Apotheke übermittelt werden. Wir erklären Ihnen gerne, wie es funktioniert und wie Sie ein E-Rezept einlösen, wenn Sie kein Smartphone haben.
Für ein Privatrezept ist kein spezielles Formular vorgeschrieben. Häufig handelt es sich um blaue Vordrucke. Privatrezepte sind drei Monate lang gültig. Auf gelben Rezepten werden Medikamente verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Sie sind sieben Tage gültig. Grüne Rezepte verwendet der Arzt, wenn er rezeptfreie Medikamente empfiehlt. Die Kosten dafür trägt der Patient in der Regel selbst. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.